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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern – dazu zählen auch private Vermieter.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Energieberatungs-, Planungs-, Nachweis- und Begleitleistungen zwischen Energieberatung Kungu, Inhaber Kevin Kungu, Kreuzbergstr. 42, 97705 Stangenroth (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und einem Verbraucher (nachfolgend „Sie“ oder „Auftraggeber“).

1.2  Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3  Als Verbraucher behandeln wir auch einen privaten Vermieter, solange die Verwaltung seines Vermögens keinen planmäßig eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert; die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG ändert daran nichts (Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. März 2020 – XI ZR 461/18). Für diese Auftraggeber gelten diese Bedingungen unverändert.

1.4  Verträge über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft schließen wir nicht; entsprechende Anfragen lehnen wir ab. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, die allein über das Gebäude entscheiden, sind davon nicht betroffen.

1.5  Diese Bedingungen gelten nicht für Auftraggeber, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer, § 14 BGB), und nicht gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten, solange Sie bei der Anfrage, der Buchung oder der Beauftragung nicht ausdrücklich angeben, als Unternehmer zu handeln.

1.6  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung in Textform zustimmen.

1.7  Individuell zwischen uns getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB). Maßgeblich für ihren Inhalt ist eine schriftliche Vereinbarung oder unsere Bestätigung in Textform.

1.8  Es gilt die bei Vertragsschluss auf unserer Website veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen. Wir stellen sie Ihnen zusammen mit der Vertragsbestätigung in Textform zur Verfügung, sodass Sie sie speichern und ausdrucken können.

2. Anbieterinformationen

Diese Angaben erfüllen zugleich die Informationspflichten nach § 2 der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV).

AnbieterEnergieberatung Kungu
Inhaber: Kevin Kungu
Kreuzbergstr. 42
97705 Stangenroth
Deutschland
RechtsformEinzelunternehmen
KontaktTelefon 0176 43860583
E-Mail info@energieberatung-kungu.de
Website energieberatung-kungu.de
RegistereintragEine Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister besteht nicht.
UmsatzsteuerUmsatzsteuer: Wir unterliegen der Regelbesteuerung. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG liegt noch nicht vor; auf Rechnungen führen wir bis dahin die vom Finanzamt vergebene Steuernummer.
BerufsbezeichnungEnergieberater, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Qualifikation: Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Die Energieberatung ist in Deutschland kein reglementierter Beruf; eine zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde besteht deshalb nicht. Für das Ausstellen von Energieausweisen gelten die gesonderten Anforderungen des § 88 .
ExpertenlisteEnergie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes: Die Eintragung ist noch nicht abgeschlossen; eine Eintragungsnummer liegt daher nicht vor. Setzt eine Leistung die Eintragung voraus – das gilt für Förderanträge des Bundes –, weisen wir vor Vertragsschluss auf den aktuellen Stand hin.
VersicherungBerufshaftpflichtversicherung: Versicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes stehen an dieser Stelle, sobald der Versicherungsschein vorliegt. Bis dahin nennen wir Ihnen den aktuellen Stand auf Anfrage und vor jedem Vertragsschluss.
Anwendbares RechtRecht der Bundesrepublik Deutschland, mit der Einschränkung unter Ziffer 19.1.
GarantienWir übernehmen keine Garantien und keine Zusagen, die über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehen, sofern wir das nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform erklären.
Wesentliche MerkmaleDie wesentlichen Merkmale der einzelnen Leistungen stehen unter Ziffer 4; was nicht geschuldet ist, steht unter Ziffer 5.

Die Angaben nach § 3 DL-InfoV – etwa zu berufsrechtlichen Regelungen, zu multidisziplinären Tätigkeiten und zu Verhaltenskodizes – teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.

3. Wie der Vertrag zustande kommt

3.1  Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein Angebot. Preise, Leistungsbeschreibungen und Beispiele dort sind eine Einladung an Sie, uns anzufragen oder einen Termin zu buchen. Ein Vertrag kommt erst nach den folgenden Ziffern zustande.

3.2  Anfrageformular, Rückrufbitte und Klärungsgespräch. Das Absenden des Anfrageformulars, ein Anruf und das fünfzehnminütige Klärungsgespräch begründen keinen Vertrag und keine Zahlungspflicht. Das Klärungsgespräch dient dazu, Gebäude, Ziel, Zeitrahmen und Budget zu klären und festzustellen, ob wir für Ihr Vorhaben die Richtigen sind. Eine Beratungsleistung schulden wir dabei nicht.

3.3  Online-Terminbuchung einer entgeltlichen Leistung. Buchen Sie über unsere Website einen entgeltlichen Termin, läuft das so ab:

  1. Sie wählen die Leistung, einen Tag und eine Uhrzeit aus und tragen Ihre Kontaktdaten ein.
  2. Vor dem Absenden zeigen wir Ihnen eine Übersicht mit der gewählten Leistung, dem Termin, dem Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und Ihren Angaben. Eingaben können Sie bis zum Absenden jederzeit über die Schaltflächen „Zurück“ und über die Eingabefelder korrigieren.
  3. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags ab.
  4. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Buchung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
  5. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung innerhalb von zwei Werktagen in Textform annehmen oder mit der Ausführung beginnen. Nehmen wir nicht an, teilen wir Ihnen das mit; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dann unverzüglich.
  6. Mit der Annahme erhalten Sie die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB) einschließlich dieser Bedingungen und der Widerrufsbelehrung.

Den Vertragstext speichern wir. Sie können ihn über die Ihnen zugesandten Dokumente abrufen und aufbewahren. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.4  Angebot und Annahme in Textform. Nach dem Klärungsgespräch oder nach der Erstanalyse erhalten Sie ein Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang und Festpreis. Wir sind an das Angebot 30 Tage ab seinem Datum gebunden, wenn im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annehmen.

3.5  Vertragsschluss beim Ortstermin. Unterzeichnen oder erklären Sie die Beauftragung bei einem Termin in Ihrem Gebäude, liegt ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vor (§ 312b BGB). Sie erhalten dann sämtliche Pflichtinformationen einschließlich der Widerrufsbelehrung vor Ort in Papierform oder – mit Ihrem Einverständnis – auf einem anderen dauerhaften Datenträger.

4. Unsere Leistungen

4.1  Welche Leistung wir im Einzelfall erbringen, ergibt sich aus dem Angebot oder aus der Bestellübersicht der Terminbuchung. Die folgende Übersicht beschreibt die wesentlichen Merkmale und ordnet jede Leistung dem Vertragstyp zu, der ihren Schwerpunkt bildet. Die gesetzliche Einordnung eines Vertrags steht nicht zu unserer Disposition; die Zuordnung dient der Klarheit darüber, welche Regeln zu Abnahme, Mängelrechten und Verjährung gelten.

LeistungInhalt und ErgebnisVertragstypZeitraum
Klärungsgespräch15 Minuten Telefon oder Video, Einordnung Ihres Vorhabens. Kein Ergebnisdokument, keine Beratungsleistung.unentgeltliche Gefälligkeitein Termin
Erstanalyse vor OrtZwei bis drei Stunden im Gebäude, Aufnahme von Bauteilen, Anlagentechnik und Schwachstellen. Ergebnis: schriftliche Einschätzung mit Größenordnung, Reihenfolge und in Betracht kommenden Förderwegen.Werkvertrag (§ 631 BGB)Bericht in der Regel 10 Werktage nach dem Termin
Sanierungsfahrplan ()Bestandsaufnahme, Energiebilanz, Maßnahmenpakete mit Kosten und Einsparung, Förderweg und Reihenfolge. Ergebnis: iSFP-Dokument im amtlichen Format nebst Umsetzungshilfe.Werkvertrag (§ 631 BGB)in der Regel 6 bis 10 Wochen
Eine Maßnahme umsetzenPaketleistung aus technischen Vorgaben für die Ausschreibung, Prüfung der Handwerksangebote gegen diese Vorgaben und gegen die im Angebot benannte Förderrichtlinie in ihrer bei Antragstellung geltenden Fassung, Förderantrag, Baubegleitung mit Baustellenterminen und nach Abschluss. Geschuldet ist bei Antrag und Nachweis die fachlich zutreffende Bearbeitung, nicht die Bewilligung.gemischter Vertrag: Vorgaben, Angebotsprüfung und Fachbericht Werkvertrag (§ 631 BGB); Antrag, Nachweis und Baubegleitung Dienstvertrag (§ 611 BGB); soweit die Baubegleitung Planung oder Überwachung für ein Bauwerk ist, gilt § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGBnach Bauablauf, im Angebot benannt
Komplettsanierung begleitenDurchgehende Begleitung von der Bestandsaufnahme bis zur Auszahlung der Förderung über mehrere Gewerke, zusammengesetzt aus den vorstehenden Bausteinen nach dem im Angebot festgelegten Umfang.gemischter Vertrag; für jeden Baustein gilt der jeweils oben genannte Vertragstypim Angebot benannt, höchstens 24 Monate
Energieausweis ()Aufnahme, Berechnung, Registrierung und Auswertungsgespräch. Ergebnis: Energieausweis mit Registriernummer.Werkvertrag (§ 631 BGB)in der Regel 3 bis 4 Wochen
Gutachten bei Schäden sowie Bauschaden- und Feuchteuntersuchung mit bauphysikalischer Bewertung. Ergebnis: Gutachten mit Befund und Empfehlung.Werkvertrag (§ 631 BGB)in der Regel 2 bis 3 Wochen

4.2  Wir erbringen die Leistungen persönlich oder durch sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen. Bei Leistungen, die nach § 627 BGB auf besonderem Vertrauen beruhen, setzen wir Dritte nur mit Ihrer Zustimmung ein; davon ausgenommen sind Hilfstätigkeiten wie Messungen, Aufmaß und Schreibarbeiten.

4.3  Ergebnisdokumente übergeben wir elektronisch als PDF-Datei. Eine Ausfertigung in Papierform erstellen wir auf Wunsch; die Kosten dafür stehen im Angebot.

4.4  Wir behalten uns vor, den Leistungsumfang einseitig nur zu ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung von Gesetzen, Förderrichtlinien oder technischen Regelwerken veranlasst ist, sie den Kern der vereinbarten Leistung nicht berührt und sie Ihnen unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist. Wir teilen Ihnen eine solche Änderung unverzüglich in Textform mit. Ist sie Ihnen nicht zumutbar, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen rechnen wir dann nach Ziffer 14.4 ab.

5. Was wir nicht schulden

5.1  Damit von Anfang an klar ist, wo unsere Leistung endet, gehören die folgenden Leistungen nicht zum Vertrag, sofern sie nicht ausdrücklich und in Textform gesondert vereinbart sind:

  • Eine Förderzusage als Erfolg. Förderbescheide sind Entscheidungen von Behörden und Förderbanken. Geschuldet ist die fachlich zutreffende Beratung und Bearbeitung, nicht die Bewilligung, die Höhe oder die Auszahlung eines Zuschusses.
  • Bauleistungen jeder Art, die Vergabe von Aufträgen, Weisungen gegenüber ausführenden Betrieben und die Freigabe von Zahlungen.
  • Projektleitung, Projektsteuerung und Bauleitung im Sinne der Bayerischen Bauordnung.
  • Leistungsverzeichnisse und die Durchführung von Ausschreibungen.
  • Statik, Tragwerksplanung, Genehmigungsplanung und Brandschutznachweise.
  • Rechts-, Steuer-, Versicherungs- und Finanzierungsberatung. Bei Fragen des Miet-, Wohnungs- eigentums- oder Steuerrechts verweisen wir an die dafür zuständigen Berufe.
  • Gerichtsgutachten und Beweissicherung im Streitfall; dafür sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig.
  • Die Überwachung von Fristen gegenüber Behörden und Förderstellen, soweit die Fristenkontrolle nicht ausdrücklich Bestandteil der beauftragten Leistung ist. Wo sie beauftragt ist, benennen wir im Angebot, welche Fristen erfasst sind.
  • Eine bautechnische Bestandsprüfung, die über die für die beauftragte Leistung erforderliche Aufnahme hinausgeht, insbesondere das Öffnen von Bauteilen und die Suche nach verdeckten Mängeln.
  • Verbrauchsausweise nach § 82 GModG.
  • Der Verkauf oder die Vermittlung von Heizungen, Dämmstoffen, Fenstern oder Photovoltaikanlagen.

5.2  Aussagekraft eines Energieausweises. Energieausweise dienen nach § 79 Abs. 1 GModG ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Sie sind keine Prognose des tatsächlichen Energieverbrauchs. Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Werten und Ihrem späteren Verbrauch sind daher kein Mangel; der Verbrauch hängt maßgeblich vom Nutzerverhalten, von der Witterung und vom Betrieb der Anlagen ab.

5.3  Berechnete Einsparungen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen beruhen auf normierten Randbedingungen, auf den im Bericht genannten Annahmen zu Energiepreisen und auf dem bei Erstellung geltenden Preis- und Förderstand. Sie sind Rechenwerte und keine Zusicherung eines bestimmten Einspar-, Kosten- oder Amortisationsergebnisses.

6. Ihre Mitwirkung und die Richtigkeit der Daten

6.1  Damit wir arbeiten können, benötigen wir von Ihnen rechtzeitig und unentgeltlich:

  • die vorhandenen Unterlagen zum Gebäude, insbesondere Baupläne, Baubeschreibung, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Angaben zu früheren Sanierungen mit Jahreszahl, Angaben zur Heizung sowie einen vorhandenen Energieausweis;
  • bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung, Beschlusssammlung, einschlägige Protokolle und den Wirtschaftsplan;
  • Zutritt zum Gebäude und zu den zu untersuchenden Bereichen zu den vereinbarten Terminen, einschließlich Keller, Dachraum und Technikräumen;
  • einen benannten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und erreichbaren Kontaktdaten.

6.2  Für die Richtigkeit der von Ihnen bereitgestellten Daten sind Sie verantwortlich (§ 83 Abs. 3 GModG). Wir dürfen diese Daten unserer Arbeit zugrunde legen, prüfen sie auf Plausibilität und verwenden sie nicht, wenn begründeter Anlass besteht, an ihrer Richtigkeit zu zweifeln. Bestehen solche Zweifel, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit. Eine darüber hinausgehende Nachprüfung Ihrer Angaben schulden wir nicht. Unsere gesetzliche Pflicht, für die Richtigkeit der von uns selbst ermittelten Daten Sorge zu tragen (§ 83 Abs. 1 GModG), bleibt unberührt und wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

6.3  Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis: Was nicht vorliegt, nehmen wir beim Ortstermin selbst auf oder ermitteln es nach anerkannten Verfahren. Der dafür erforderliche Mehraufwand ist in den Festpreisen enthalten, soweit er den im Angebot beschriebenen Umfang nicht übersteigt.

6.4  Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten trotz einer Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 642 BGB. Wir können dann eine angemessene Entschädigung für die Wartezeit verlangen und vereinbarte Termine verschieben; ein darüber hinausgehender Anspruch entsteht nicht.

7. Vergütung, Fälligkeit und Nebenkosten

7.1  Der Preis, den wir Ihnen nennen, ist der Gesamtpreis. Er enthält die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe; sie ist im Angebot und in der Bestellübersicht gesondert ausgewiesen. Maßgeblich ist der im Angebot beziehungsweise in der Bestellübersicht der Terminbuchung ausgewiesene Gesamtpreis. Weitere Kosten fallen nur an, soweit sie dort ausdrücklich ausgewiesen sind.

7.2  Wir arbeiten mit Festpreisen, die vor der Beauftragung feststehen. Ein Stundenhonorar berechnen wir nur für Zusatzleistungen, die Sie außerhalb des vereinbarten Umfangs beauftragen, und nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform über Umfang und Preis.

7.3  Fahrt- und Nebenkosten sind im Festpreis enthalten, soweit der Leistungsort in dem im Angebot genannten Einzugsgebiet liegt. Liegt er außerhalb, weisen wir die Fahrtkosten vor Vertragsschluss als Pauschale im Angebot beziehungsweise in der Bestellübersicht aus. Ohne eine solche Ausweisung fallen keine Fahrtkosten an.

7.4  Fälligkeit. Die Vergütung ist nach Erbringung der Leistung und Zugang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Werkleistungen tritt die Fälligkeit nicht vor der Abnahme ein (§ 641 BGB). Eine vollständige Vorauszahlung verlangen wir nicht.

7.5  Abschlagszahlungen. Bei Aufträgen ab einem Gesamtpreis von 3.000 € können wir Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a Abs. 1 BGB). Den Zahlungsplan mit den zugehörigen Leistungsabschnitten – etwa Bestandsaufnahme, Berichtsentwurf, Endbericht, Verwendungsnachweis – legen wir im Angebot fest. Über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Abschläge verlangen wir nicht.

7.6  Anrechnung der Erstanalyse. Beauftragen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Erstanalyse eine weitere Leistung mit einem Gesamtpreis von mindestens dem Doppelten des Preises der Erstanalyse, rechnen wir den bereits gezahlten Preis der Erstanalyse vollständig auf die neue Vergütung an.

7.7  Verzug. Geraten Sie in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns unbenommen; Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.8  Aufrechnung und Zurückbehaltung. Sie können mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

7.9  Preisänderungen. Der vereinbarte Preis bleibt für die beauftragte Leistung unverändert. Preisänderungen für künftige, noch nicht beauftragte Leistungen bleiben vorbehalten.

8. Termine, Verschiebung und Ausfallhonorar

8.1  Termine vereinbaren wir verbindlich. Können wir einen Termin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht wahrnehmen, bieten wir Ihnen unverzüglich einen Ersatztermin an. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.

8.2  Sagen Sie einen vereinbarten Ortstermin ab oder verschieben Sie ihn, gilt:

Zeitpunkt Ihrer MitteilungAusfallhonorar
mehr als 48 Stunden vor dem Terminkostenfrei
48 bis 24 Stunden vor dem Termin30 % des Preises der betroffenen Leistung, höchstens 200 €
weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen50 % des Preises der betroffenen Leistung, höchstens 350 €

8.3  Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weisen Sie das nach, entfällt das Ausfallhonorar oder ermäßigt sich entsprechend. Können wir den freigewordenen Termin anderweitig besetzen, entfällt das Ausfallhonorar ebenfalls.

8.4  Kein Ausfallhonorar fällt an, wenn Sie den Termin aus einem Grund absagen, den Sie nicht zu vertreten haben – etwa Krankheit, ein Trauerfall oder ein Schadensereignis am Gebäude. Ein Nachweis ist dafür nicht erforderlich; eine Mitteilung in Textform genügt.

8.5  Die Mitteilung genügt in Textform, etwa per E-Mail, über den Absagelink in Ihrer Terminbestätigung oder telefonisch mit anschließender Bestätigung in Textform.

8.6  Das Ausfallhonorar ist eine Pauschale für den uns entstehenden Schaden. Eine Vertragsstrafe ist damit nicht verbunden. Ein Widerruf nach Ziffer 9 bleibt davon unberührt: Ein wirksamer Widerruf löst kein Ausfallhonorar aus.

9. Widerrufsrecht

9.1  Schließen Sie mit uns einen Vertrag im Fernabsatz – etwa über die Online-Terminbuchung, per E-Mail oder telefonisch – oder außerhalb unserer Geschäftsräume, etwa bei einem Termin in Ihrem Gebäude, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster unter Anlage 1. Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Anlage 2; seine Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

9.2  Online-Widerrufsfunktion nach § 356a BGB. Verträge, die Sie über unsere Website geschlossen haben, können Sie auch online widerrufen. Die Widerrufsfunktion finden Sie auf jeder Seite unserer Website im Fußbereich unter „Vertrag widerrufen“ und unmittelbar unter https://energieberatung-kungu.de/widerruf. Sie ist während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar und ohne Anmeldung erreichbar. Nutzen Sie diese Funktion, übermitteln wir Ihnen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

9.3  Ein Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB greift bei unseren Leistungen nicht. Diese Ausnahme betrifft nur die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Unsere Leistungen sind Dienstleistungen und Werkleistungen ohne Warenlieferung; dass ein Bericht, ein Sanierungsfahrplan oder ein Energieausweis individuell für Ihr Gebäude erstellt wird, nimmt Ihnen das Widerrufsrecht nicht.

9.4  Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB, die unter Ziffer 10 beschrieben sind.

10. Vorzeitiger Leistungsbeginn und Wertersatz

10.1  Liegt Ihr Wunschtermin innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist, beginnen wir mit der Leistung nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangen.

10.2  Diese Erklärung geben Sie nicht mit diesen Bedingungen ab. Wir holen sie gesondert ein: bei der Online-Buchung über ein eigenes, nicht vorangekreuztes Auswahlfeld unmittelbar vor der Bestellübersicht, bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger. Ohne diese Erklärung beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

10.3  Die Erklärung umfasst nach § 356 Abs. 4 BGB zwei Punkte: Ihre ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Ihre Bestätigung, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die Leistung vollständig erbracht haben.

10.4  Wertersatz. Widerrufen Sie, nachdem wir auf Ihr Verlangen hin begonnen, die Leistung aber noch nicht vollständig erbracht haben, schulden Sie uns nach § 357a Abs. 2 BGB einen angemessenen Betrag für den bereits erbrachten Teil. Der Betrag bemisst sich zeitanteilig nach dem Verhältnis der bis zum Zugang Ihres Widerrufs erbrachten Leistungen zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen, berechnet auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises.

10.5  Haben wir Sie nicht oder nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht und über den Wertersatz belehrt, schulden Sie keinen Wertersatz.

11. Abnahme und Mängelrechte

11.1  Werkleistungen. Bei den unter Ziffer 4 als Werkvertrag eingeordneten Leistungen übergeben wir Ihnen das Ergebnisdokument und gehen es mit Ihnen durch. Sie erklären die Abnahme in Textform, sobald das Werk vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

11.2  Nehmen Sie nicht ab und äußern Sie sich innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen nicht, gilt die gesetzliche Regelung des § 640 Abs. 2 BGB. Wir weisen Sie in der Fristsetzung ausdrücklich auf diese Folge hin. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, tritt diese Wirkung nicht ein. Eine darüber hinausgehende fiktive Abnahme vereinbaren wir nicht.

11.3  Ist das Werk mangelhaft, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu: Nacherfüllung (§ 635 BGB), nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz (§ 637 BGB), Minderung oder Rücktritt (§ 638, § 636 BGB) sowie Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 12. Bei Mängeln, die sich durch Korrektur des Berichts, der Berechnung oder des Ausweises beheben lassen, erfolgt die Nacherfüllung durch Überarbeitung.

11.4  Dienstleistungen. Bei den unter Ziffer 4 als Dienstvertrag eingeordneten Leistungen findet keine Abnahme statt. Es gelten die gesetzlichen Regeln über Leistungsstörungen, insbesondere §§ 280 ff. BGB.

11.5  Zeigen Sie uns einen Mangel bitte in Textform an und beschreiben Sie ihn so konkret, dass wir ihn nachvollziehen können. Eine strengere Form als die Textform verlangen wir nicht. Ihre gesetzlichen Rechte hängen nicht davon ab, dass Sie einen Mangel innerhalb einer bestimmten Frist rügen.

11.6  Eine Änderung der Beweislast zu Ihren Lasten ist mit diesen Bedingungen nicht verbunden.

12. Haftung

12.1  Unbeschränkt haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund –

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2  Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehören bei uns insbesondere die fachlich zutreffende Ermittlung und Bewertung der energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes, die fachlich zutreffende Beratung über die Voraussetzungen der im Angebot benannten Förderprogramme einschließlich der Prüfung der uns vorgelegten Angebote auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen dieser Programme, sowie die rechtzeitige und vollständige Übergabe der vereinbarten Ergebnisdokumente.

12.3  Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.4  Eine betragsmäßige Obergrenze unserer Haftung vereinbaren wir nicht.

12.5  Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast ist mit ihnen nicht verbunden.

12.6  Für Schäden, die darauf beruhen, dass Sie uns unrichtige oder unvollständige Daten bereitgestellt haben, haften wir nicht, soweit die Unrichtigkeit für uns auch bei der nach Ziffer 6.2 geschuldeten Plausibilitätsprüfung nicht erkennbar war.

13. Verjährung

13.1  Wir verkürzen die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Fristen.

13.2  Zur Orientierung: Für Mängelansprüche aus Werkleistungen, die in Planung oder Überwachung für ein Bauwerk bestehen – dazu zählt insbesondere die Baubegleitung – beträgt die Frist fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für sonstige Werkleistungen beträgt sie zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB) beziehungsweise, soweit kein Bezug zu einer Sache besteht, drei Jahre nach den §§ 195, 199 BGB. Für Ansprüche aus Dienstleistungen beträgt sie drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§§ 195, 199 BGB).

14. Laufzeit und Kündigung

14.1  Verträge über einzelne Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung.

14.2  Die Projektbegleitung hat die im Angebot genannte Laufzeit, höchstens 24 Monate. Sie verlängert sich nicht stillschweigend. Eine Verlängerung vereinbaren wir bei Bedarf gesondert in Textform.

14.3  Ihre Kündigungsrechte bleiben unberührt. Insbesondere können Sie einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art jederzeit fristlos kündigen (§ 627 BGB) und einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Wir schließen diese Rechte nicht aus und erschweren ihre Ausübung nicht. Ist eine Leistung als Architekten- oder Ingenieurvertrag einzuordnen, bleibt auch das Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB unberührt.

14.4  Vergütungsfolgen. Kündigen Sie einen Dienstvertrag nach § 627 BGB, steht uns die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu (§ 628 Abs. 1 BGB). Kündigen Sie einen Werkvertrag nach § 648 BGB, behalten wir den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen; für den nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass uns 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB). Eine höhere Pauschale vereinbaren wir nicht.

14.5  Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.6  Kündigungen genügen in Textform. Eine strengere Form verlangen wir nicht.

14.7  Über unsere Website können Sie keine Dauerschuldverhältnisse über entgeltliche Leistungen abschließen; online buchbar sind ausschließlich einzelne Termine. Eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB ist deshalb nicht einzurichten. Sollten wir künftig laufende Leistungen online buchbar machen, richten wir sie ein.

15. Nutzungsrechte an unseren Unterlagen

15.1  An Berichten, Sanierungsfahrplänen, Berechnungen, Konzepten, Protokollen und Thermografieaufnahmen, die wir für Sie erstellen, räumen wir Ihnen mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein – also für Ihr Gebäude, für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen, für Förderanträge und Nachweise sowie für Ihre eigenen Unterlagen.

15.2  Sie dürfen die Unterlagen an die an Ihrem Vorhaben beteiligten Personen weitergeben, insbesondere an ausführende Betriebe, an die Förderstelle, an Ihre Bank, an einen Erwerber Ihres Gebäudes sowie – bei Wohnungseigentum – an die Eigentümer und die Verwaltung.

15.3  Eine Veröffentlichung, eine Verwendung für andere Gebäude sowie eine Bearbeitung oder auszugsweise Wiedergabe, die den Sinn verändert, bedürfen unserer Zustimmung in Textform. Unberührt bleiben gesetzliche Vorlage- und Aushändigungspflichten, etwa die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf und Vermietung.

15.4  Ein Energieausweis ist nur mit seiner Registriernummer und nur vollständig verwendbar. Auszüge und Zusammenfassungen ersetzen ihn nicht.

15.5  Wir bleiben berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen, soweit dabei keine Rückschlüsse auf Sie, Ihr Gebäude oder seine Anschrift möglich sind.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1  Wir behandeln alle Informationen, die wir im Rahmen des Auftrags über Sie und Ihr Gebäude erhalten, vertraulich und geben sie nur weiter, soweit das für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist, Sie zugestimmt haben oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

16.2  Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Sie ist nicht Vertragsbestandteil, sondern erfüllt unsere Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO.

16.3  Aufnahmen aus einer Thermografie verwenden wir ausschließlich für Ihren Auftrag. Für eine andere Verwendung – etwa zur Veranschaulichung auf unserer Website – holen wir vorher Ihre Einwilligung ein; sie ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.

17. Unabhängigkeit und Neutralität

17.1  Wir beraten produktneutral. Wir verkaufen keine Heizungen, Dämmstoffe, Fenster oder Photovoltaikanlagen und sind an keinen Hersteller, Händler oder Handwerksbetrieb vertraglich gebunden.

17.2  Wir nehmen von Herstellern, Händlern, Handwerksbetrieben, Banken und Versicherungen keine Provisionen, Rückvergütungen oder sonstigen Vorteile für die Empfehlung oder Vermittlung von Produkten oder Aufträgen an.

17.3  Sollte im Einzelfall ein Interessenkonflikt entstehen – etwa weil ein von Ihnen beauftragter Betrieb uns persönlich nahesteht –, legen wir ihn Ihnen unaufgefordert und vor der betroffenen Leistung in Textform offen.

18. Streitbeilegung

18.1  Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

18.2  Lässt sich eine Streitigkeit aus diesem Vertrag zwischen uns nicht beilegen, weisen wir Sie unabhängig davon in Textform auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin und geben an, ob wir zur Teilnahme bereit sind (§ 37 VSBG).

18.3  Eine Pflicht, vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, besteht nicht. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht Ihnen jederzeit offen.

19. Schlussbestimmungen

19.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben davon unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

19.2  Eine Gerichtsstandvereinbarung treffen wir nicht. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

19.3  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen uns gehen diesen Bedingungen und einer Textformabrede in jedem Fall vor (§ 305b BGB); sie sind auch mündlich wirksam.

19.4  Erklärungen, die Sie uns gegenüber abzugeben haben – etwa Kündigung, Widerruf, Mängelanzeige oder Fristsetzung –, genügen in Textform. Eine strengere Form oder besondere Zugangserfordernisse verlangen wir nicht.

19.5  Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder wird sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

19.6  Wir ändern diese Bedingungen nur für künftige Verträge. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die Fassung, die bei seinem Abschluss veröffentlicht war und die Sie mit der Vertragsbestätigung erhalten haben.

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Energieberatung Kungu, Kevin Kungu, Kreuzbergstr. 42, 97705 Stangenroth, Telefon 0176 43860583, E-Mail info@energieberatung-kungu.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://energieberatung-kungu.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Anlage 2: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Energieberatung Kungu, Kevin Kungu, Kreuzbergstr. 42, 97705 Stangenroth, E-Mail info@energieberatung-kungu.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

____________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*) ____________

Name des/der Verbraucher(s) ________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ____________

Datum ____________

(*) Unzutreffendes streichen.

Sie können das Formular auch am Bildschirm ausfüllen und uns per E-Mail senden. Einfacher ist die Online-Widerrufsfunktion; sie bestätigt Ihnen den Eingang sofort mit Datum und Uhrzeit.

Anlage 3: Leistungs- und Preisverzeichnis

Das vollständige Verzeichnis der Leistungen mit den jeweils gültigen Preisen, den in Betracht kommenden Förderungen und dem verbleibenden Eigenanteil finden Sie unter Ablauf & Honorar. Es ist Bestandteil dieser Bedingungen in der Fassung, die bei Vertragsschluss veröffentlicht war. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist stets der im Angebot beziehungsweise in der Bestellübersicht der Terminbuchung genannte Preis.

Stand dieser Bedingungen: September 2026 · Fassung B-2026-1

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