Stand September 2026
Förderung für Sanierung und Heizungstausch
Welche Programme es gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten – kompakt zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert.
Grundprinzip
Drei Wege, die sich nicht beliebig kombinieren lassen
Für energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden gibt es im Kern drei Förderwege. Für ein und dieselbe Maßnahme können Sie nur einen davon nutzen – unterschiedliche Maßnahmen dürfen aber unterschiedlich behandelt werden.
Zuschuss
Direkte Auszahlung, kein Rückzahlungsrisiko. Antrag vor Auftragsvergabe.
Kredit mit Tilgungszuschuss
Für größere Vorhaben bis zum Effizienzhaus-Standard. Läuft über Ihre Hausbank.
Steuerbonus § 35c EStG
20 % der Kosten über drei Jahre bei selbstgenutztem Eigentum. Ohne Antrag, aber mit Fachunternehmerbescheinigung.
Der wichtigste Satz dieser Seite: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag rechtsverbindlich vergeben. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung oder Rücktrittsrecht ist zulässig – ein unterschriebener Auftrag ohne diese Klausel kostet Sie den gesamten Zuschuss.
In welcher Reihenfolge?
Beratung zuerst
Energieberatung und iSFP – individueller Sanierungsfahrplan Ein Plan, der zeigt, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie kosten und was sie sparen. Der Staat übernimmt die Hälfte der Beratungskosten. Im Glossar nachlesen sind selbst förderfähig und schaffen die Grundlage für alle weiteren Anträge.
Antrag vor Vertrag
Erst beantragen, dann beauftragen – oder mit aufschiebender Bedingung arbeiten.
Umsetzen
Mit Fachbetrieben und den technischen Mindestanforderungen des Programms.
Nachweis einreichen
Verwendungsnachweis Der Nachweis nach Abschluss der Arbeiten, mit Rechnungen und Bestätigungen. Erst danach zahlt die Förderbank aus. Im Glossar nachlesen mit Rechnungen und Fachunternehmererklärung Die Bestätigung des ausführenden Betriebs, dass die Maßnahme die Anforderungen des Förderprogramms erfüllt. Ohne sie wird kein Zuschuss ausgezahlt. Im Glossar nachlesen innerhalb der Frist.
Heizungsförderung
Zuschuss für den Heizungstausch (KfW 458)
Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Die Summe ist auf einen Maximalsatz gedeckelt und wirkt nur auf die anrechenbaren Höchstkosten.
| Bestandteil | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau einer förderfähigen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien oder Anschluss an Wärmenetz |
| Klimageschwindigkeitsbonus Ein Aufschlag auf die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte, aber noch funktionierende Heizung frühzeitig austauschen. Der Satz sinkt zu festen Stichtagen. Im Glossar nachlesen | 16 % (danach stufenweise sinkend) | Selbstnutzende Eigentümer, Austausch einer alten funktionstüchtigen Heizung; der Satz sinkt zu festen Stichtagen und entfällt später vollständig |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € |
| Maximaler Fördersatz | 80 % | Deckel über alle Bestandteile |
| Anrechenbare Höchstkosten | 28.000 € (1. Wohneinheit) | Der Betrag sinkt in festen Stufen; für weitere Wohneinheiten gelten eigene Sätze |
Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen sind entfallen. Für Wärmepumpen ist ab 2027 eine geänderte Systematik mit gesonderter Berücksichtigung europäischer Wertschöpfung vorgesehen.
Wie viel bekommen Sie? Der Förderrechner überschlägt Ihren Zuschuss in unter einer Minute – inklusive Einkommensbonus und iSFP-Bonus.
Einzelmaßnahmen
Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG EM)
Gefördert werden unter anderem Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Bodenplatte, neue Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen, sommerlicher Wärmeschutz sowie Heizungsoptimierung.
Fördersätze
- 15 % Grundförderung auf Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
- + 5 % iSFP-Bonus – seit Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €
- 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung
- 50 % auf Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
Anrechenbare Höchstkosten
- Einfamilienhaus: 30.000 € ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP
- Mehrfamilienhaus: 1. Wohneinheit 30.000 €, Wohneinheiten 2–6 je 15.000 €, ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
- Fachplanung und Baubegleitung: bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern höhere Grenzen, maximal 2.000 € je Wohneinheit
Beratung wird selbst gefördert
Zuschüsse für Energieberatung und Audit
Energieberatung für Wohngebäude
50 % des Beratungshonorars – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Zusätzlich einmalig 250 €, wenn der Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.
Fachplanung & Baubegleitung
50 % der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch eine zugelassene Energieberatung – bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt je Wohneinheit.
Fachplanung & Baubegleitung
50 % der Kosten für die Einbindung einer zugelassenen Energieberatung während der Umsetzung – bei vielen Programmen ohnehin Fördervoraussetzung.
Weitere Wege
Kredit, Steuerbonus und regionale Programme
Effizienzhaus-Sanierung
Wer das gesamte Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, kann einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss nutzen. Die anrechenbaren Kosten liegen deutlich höher als bei Einzelmaßnahmen; die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Stufe ab.
Ergänzungskredit
Zur Finanzierung des Eigenanteils steht ein zinsverbilligter Ergänzungskredit zur Verfügung; für Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist die Zinsverbilligung höher.
Steuerbonus § 35c EStG
20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 € je Objekt – für selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist. Nicht kombinierbar mit Zuschuss oder Kredit für dieselbe Maßnahme.
Bayerische Programme
Der Freistaat und einzelne Landkreise fördern je nach Haushaltslage zusätzlich, etwa über das 10.000-Häuser-Programm oder kommunale Zuschüsse. Wir prüfen, was in Landkreis Bad Kissingen aktuell verfügbar ist.
Kommune & Versorger
Manche Städte, Gemeinden und Energieversorger zahlen eigene Zuschüsse, etwa für Heizungstausch, PV-Speicher oder Beratungsleistungen. Diese lassen sich oft zusätzlich nutzen.
Denkmalschutz
Für Baudenkmäler gelten erleichterte Anforderungen und eigene steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Hier lohnt die frühe Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Alle Angaben nach dem Stand von September 2026 und ohne Gewähr. Förderprogramme, Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen ändern sich regelmäßig und sind von der Haushaltslage abhängig; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien von KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau Die Förderbank des Bundes. Sie zahlt unter anderem den Zuschuss für den Heizungstausch aus. Im Glossar nachlesen und BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Die Behörde, die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und für die Energieberatung selbst bewilligt. Im Glossar nachlesen. Wir prüfen vor jedem Antrag den tagesaktuellen Stand.
Fragen zur Förderung
Was Eigentümer am häufigsten fragen
Nein. Der Antrag muss vor der rechtsverbindlichen Auftragsvergabe gestellt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen – das ist der häufigste und teuerste Fehler bei geförderten Sanierungen.
Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht dazu, Sie dürfen also vorher eine Energieberatung beauftragen. Zulässig ist außerdem ein Vertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht.
Die Zusage kommt meist zügig, die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises. Planen Sie die Zwischenfinanzierung ein: Die Handwerksrechnung ist in der Regel vor der Auszahlung fällig.
Grundsätzlich sind Wohngebäude förderfähig, einige Boni setzen jedoch Selbstnutzung als Hauptwohnsitz voraus. Bei gemischt genutzten Gebäuden wird nach Flächenanteilen aufgeteilt. Das prüfen wir im Einzelfall.
Maßgeblich ist in der Regel der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Genau deshalb ist es riskant, Anträge aufzuschieben, wenn Boni zu einem festen Stichtag absinken.
Wir holen die Förderung für Sie heraus
Von der Programmwahl über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis – damit aus dem Zuschuss kein Papierkrieg wird.