Unabhängig beraten ·

Pflicht bei Verkauf & Vermietung

Bedarfsausweis für Ihr Wohngebäude

Rechtssicher ausgestellt, mit Registriernummer und verständlich erklärt – für Verkauf, Vermietung und als erste Standortbestimmung Ihres Gebäudes.

Pflichtnachweis

Ohne Energieausweis kein Verkauf und keine Neuvermietung

Wer eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet, muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und die Kennwerte bereits in der Anzeige nennen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Wir stellen ausschließlich Bedarfsausweise aus. Der günstigere rechnet nur die Abrechnungen der Vormieter hoch – er sagt nichts über das Gebäude aus, ist bei älteren Objekten häufig gar nicht zulässig und im Streitfall wertlos. Solche Ausweise bekommen Sie im Netz für unter hundert Euro; wir wollen damit nicht konkurrieren.

Der wird aus Bauteilen und Anlagentechnik berechnet. Er ist nutzerunabhängig, enthält Modernisierungsempfehlungen und ist damit gleichzeitig die erste belastbare Standortbestimmung Ihres Gebäudes. Bei uns gehört ein Auswertungsgespräch dazu, in dem wir die Kennwerte einordnen – statt Ihnen ein PDF zu mailen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageAbrechnungen der letzten drei JahreBerechnung aus Bauteilen und Anlagentechnik
Aussagekrafthängt vom Nutzerverhalten abnutzerunabhängig, vergleichbar
Zulässigbei vielen Gebäuden ab 5 Wohneinheiten sowie bei jüngeren oder sanierten Gebäudenimmer zulässig
Pflichtu. a. bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 ohne entsprechende Nachrüstung
Nutzen für Sanierergeringhoch – enthält bereits Modernisierungsempfehlungen

Wenn Sie lediglich einen möglichst billigen Nachweis für ein Exposé brauchen und der Verbrauchsausweis in Ihrem Fall zulässig ist, sagen wir Ihnen das im Klärungsgespräch offen – und nennen Ihnen, wo Sie ihn günstiger bekommen. Wir sind dann nicht der richtige Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

DauerIn der Regel 5–10 Werktage nach vollständigen Unterlagen
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellungsdatum
Honorar890 € für das Ein- oder Zweifamilienhaus, inkl. Auswertungsgespräch
RegistrierungRegistriernummer beim DIBt inklusive
Vor OrtAufnahme im Gebäude oder Fernerfassung möglich

Jetzt anfragen

oder telefonisch: 0176 43860583

Leistungsumfang

Was Sie von uns bekommen

Aufnahme & Prüfung

  • Sichtung vorhandener Unterlagen und Pläne
  • Prüfung, welche Ausweisart zulässig ist
  • Aufmaß und Bauteilerfassung vor Ort
  • Erfassung der Anlagentechnik und Baujahre

Berechnung & Ausstellung

  • Energiebilanz nach anerkanntem Verfahren
  • Einordnung in die Effizienzklasse A+ bis H
  • Modernisierungsempfehlungen (beim Bedarfsausweis)
  • Registriernummer und rechtssichere Ausfertigung

Übergabe & Erklärung

  • Ausweis als PDF und auf Wunsch in Papierform
  • Textbaustein mit den Pflichtangaben für Ihr Exposé
  • Kurze Erläuterung der Kennwerte
  • Auf Wunsch direkt an Ihren Makler

Ablauf

Schritt für Schritt

Anfrage und Kurzcheck

Sie schildern uns Gebäudetyp, Baujahr und Anlass. Wir prüfen, welche Ausweisart zulässig ist, und nennen den Festpreis.

Unterlagen und Aufnahme

Sie stellen zusammen, was vorhanden ist – Baupläne, Abrechnungen, Angaben zur Heizung. Fehlendes ergänzen wir vor Ort.

Berechnung

Wir bilanzieren das Gebäude und ordnen es in die Effizienzskala ein.

Übergabe

Sie erhalten den registrierten Ausweis samt Pflichtangaben für die Immobilienanzeige.

Honorar

LeistungPreisFörderung
Bedarfsausweis Ein-/Zweifamilienhaus
Vor-Ort-Aufnahme, Registrierung, Auswertungsgespräch
890 €
Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus
ab 3 Wohneinheiten, nach Größe
ab 1.290 €
Ausweis im laufenden Auftrag
zusätzlich zu oder Projektbegleitung
390 €
Verbrauchsausweis
bieten wir bewusst nicht an

Festpreise, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verbindlich wird der Preis mit dem schriftlichen Angebot nach dem Klärungsgespräch. Mindestauftragswert 690 €. Fahrtkosten außerhalb des Einzugsgebiets nach Aufwand. Vollständige Honorarübersicht

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu diesem Thema

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach muss für Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis erstellt werden. Wird das Gebäude zwischenzeitlich umfassend saniert, empfiehlt sich ein neuer Ausweis auch vor Ablauf – die bessere Effizienzklasse ist ein echtes Verkaufsargument.

Pflicht sind unter anderem die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Effizienzklasse. Wir liefern Ihnen einen fertigen Textbaustein mit, den Sie direkt übernehmen können.

Nein. Die Vorlagepflicht gilt bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung. Bei einer Verlängerung mit dem bestehenden Mieter besteht sie nicht. Eigentümer, die selbst im Gebäude wohnen und nichts verkaufen oder vermieten, brauchen ebenfalls keinen Ausweis.

Ja, unter anderem für Baudenkmäler sowie für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Auch für Gebäude, die nur wenige Monate im Jahr genutzt werden, gelten Sonderregeln. Ob Ihr Objekt darunterfällt, klären wir vorab.

Weil er keine Aussage über Ihr Gebäude trifft, sondern über das Heizverhalten der letzten Bewohner. Für 60 bis 100 Euro bekommen Sie ihn online – dort ist er auch richtig aufgehoben. Unsere Arbeit beginnt dort, wo jemand wissen will, was das Gebäude tatsächlich braucht.

Weil im Preis eine vollständige Bauteilaufnahme vor Ort, die Berechnung nach anerkanntem Verfahren, die Registrierung und ein Gespräch stecken, in dem wir das Ergebnis einordnen. Online-Ausweise entstehen aus Formularangaben, die niemand prüft – mit entsprechendem Risiko bei Bußgeld und Haftung. Wenn Ihnen der günstige Weg genügt, ist das legitim; wir sind dann nicht Ihr Anbieter.

Passt Ihr Vorhaben zu uns?

Im kostenlosen Klärungsgespräch prüfen wir in 15 Minuten, ob wir die Richtigen für Ihr Vorhaben sind – und welche Leistung dafür der sinnvolle Einstieg ist.