Energieberatung für Wohngebäude
Sanieren mit Plan, bis zum Ende gedacht.
Energieausweis, Sanierungsfahrplan, Fördermittel, Heizung, Baubegleitung und Gutachten – einzeln oder als durchgehende fachliche Begleitung Ihres Vorhabens von der Analyse bis zur Abnahme.
- Jede Leistung einzeln buchbar – oder als durchgehende fachliche Begleitung über das ganze Vorhaben.
- Festpreis vor Beauftragung – kein Stundenhonorar, keine Nachforderungen.
- Unabhängig und produktneutral – wir verkaufen keine Heizungen, Fenster oder Dämmstoffe.
Worum geht es bei Ihnen?
Wählen Sie Ihre Ausgangslage – Sie landen direkt beim passenden Weg.
Antwort auf Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Leistungen
Vier Pakete – je nachdem, wo Sie gerade stehen
Die wenigsten Eigentümer wissen vorab, welche Leistung sie brauchen. Müssen sie auch nicht: Suchen Sie den Satz, der auf Sie zutrifft.
Erstanalyse vor Ort
„Ich weiß noch nicht, was mein Haus überhaupt braucht.“ Zwei bis drei Stunden im Gebäude. Danach wissen Sie, was ansteht, in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist, welche Größenordnung realistisch ist und welche Förderung greift.
- Aufnahme von Bauteilen, Technik und Schwachstellen
- Schriftliche Einschätzung in der Regel binnen 10 Werktagen
- 350 € · zzgl. Fahrtkosten ab 15 km
Sanierungsfahrplan
„Ich will einen Plan, bevor ich irgendetwas beauftrage.“ Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): alle sinnvollen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge, mit Kosten, Einsparung und dem passenden Förderweg. Die Förderstrategie ist enthalten.
- Energiebilanz statt Faustformeln
- Schaltet den iSFP-Bonus von 5 % auf spätere Maßnahmen frei
- 2.490 € · abzüglich 650 € BAFA-Zuschuss
Eine Maßnahme umsetzen
„Eine Sache steht an – Dach, Fenster, Fassade oder Heizung.“ Das Paket für eine einzelne Maßnahme: technische Vorgaben für die Angebote, Prüfung der Handwerksangebote, Förderantrag, Begleitung der Ausführung und der Verwendungsnachweis am Ende.
- Technische Mindestanforderungen, damit Angebote förderfähig werden
- Förderantrag vor der Auftragsvergabe, inklusive Fristen
- 3.900 € · davon bis zu 50 % gefördert
Komplettsanierung begleiten
„Ich sanier das Haus in einem Zug und brauche jemanden, der alles überblickt.“ Die durchgehende fachliche Begleitung: von der Analyse über Konzept, Angebotsprüfung und Förderung bis zur Abnahme und zur Auszahlung des Zuschusses. Ein Ansprechpartner über das ganze Vorhaben.
- Alle Bausteine der kleineren Pakete enthalten
- Fachplanung und Baubegleitung zu 50 % gefördert
- ab 9.000 € · typisch 9.000–16.000 €, Festpreis nach der Erstanalyse
Honorar
Was das kostet – ohne Anfrage
Wir nennen unsere Preise, bevor Sie fragen müssen. Alle Angaben netto; der Festpreis steht vor der Beauftragung schriftlich fest.
Erstanalyse
350 €2–3 Stunden vor Ort, zzgl. Fahrtkosten ab 15 km
Wir sehen uns das Gebäude an, ordnen den Zustand ein und sagen Ihnen, was sinnvoll ist, was es ungefähr kostet und welche Förderung realistisch ist.
Wird bei einem Folgeauftrag vollständig angerechnet.Sanierungsfahrplan
ab 2.490 €Eigenanteil nach Förderung ab 1.840 €
Der vollständige Plan mit Maßnahmenpaketen, Reihenfolge, Kosten, Einsparung und Förderstrategie – Grundlage für alle weiteren Schritte.
50 % Zuschuss, maximal 650 € bzw. 850 €.Komplettsanierung
ab 9.000 €üblich 9.000–16.000 € je nach Umfang
Das ganze Vorhaben fachlich begleitet: Konzept, Angebotsprüfung, Baustellentermine, Abnahme, Förderung und Nachweise. Entschieden und beauftragt wird von Ihnen.
Fachplanung und Baubegleitung sind zu 50 % förderfähig.Wofür wir nicht der richtige Partner sind: reine Verbrauchsausweise, Luftdichtheitsmessungen, Eigentümergemeinschaften und alles, was mit Denkmalschutz zu tun hat. Dafür gibt es passendere Anbieter, und wir nennen sie Ihnen gern.
Warum unabhängige Beratung
Die günstigste Maßnahme ist selten die wirksamste
Neue Fenster in ein ungedämmtes Haus, eine Wärmepumpe in einen Altbau mit alten Heizkörpern, eine Dämmung ohne Lüftungskonzept Der Nachweis, dass nach einer Sanierung genug gelüftet wird, damit keine Feuchteschäden entstehen – besonders wichtig nach einem Fenstertausch. Im Glossar nachlesen: Es sind fast immer die gleichen Fehler, und sie kosten fünfstellig.
Wir nehmen Ihr Gebäude auf, rechnen die Varianten durch und sagen Ihnen, welche Reihenfolge technisch und wirtschaftlich Sinn ergibt – auch dann, wenn die Antwort lautet: „Diese Maßnahme lohnt sich bei Ihnen nicht.“ Wir verkaufen keine Produkte und erhalten keine Provisionen von Handwerksbetrieben oder Herstellern.
Zahlen statt Bauchgefühl
Energiebilanz nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 – keine Faustformeln.
Fördermittel als Teil des Plans
Die Förderung entscheidet über die Reihenfolge der Maßnahmen. Wir denken sie von Anfang an mit.
Verständliche Unterlagen
Sie bekommen Ergebnisse, die Sie auch Ihrem Handwerker und Ihrer Bank vorlegen können.
Ein Ansprechpartner
Von der ersten Frage bis zum Verwendungsnachweis Der Nachweis nach Abschluss der Arbeiten, mit Rechnungen und Bestätigungen. Erst danach zahlt die Förderbank aus. Im Glossar nachlesen – keine wechselnden Zuständigkeiten.
Was eine Sanierung bewirken kann
Energetische Einordnung vor und nach einem typischen Sanierungspaket aus Dach, Fassade, Fenstern und Wärmepumpe.
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Ihr Ergebnis hängt von Bausubstanz, Nutzung und Maßnahmentiefe ab.
So läuft es ab
In vier Schritten zur geförderten Sanierung
Kein Papierberg, keine Überraschungen: Sie wissen nach dem ersten Gespräch, was auf Sie zukommt – fachlich und finanziell.
Klärungsgespräch
Telefonisch oder per Video. Wir klären Ihr Ziel, den Gebäudetyp und welche Leistung Sie wirklich brauchen. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Aufnahme vor Ort
Wir erfassen Bauteile, Anlagentechnik und Verbräuche, machen Fotos und prüfen vorhandene Unterlagen. Sie müssen nichts vorbereiten, was Sie nicht haben.
Analyse & Bericht
Energiebilanz, Varianten, Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit – im Gespräch erklärt, nicht nur als PDF zugeschickt.
Umsetzung & Nachweise
Auf Wunsch begleiten wir Antrag, Angebotsprüfung, Baustelle und Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.
Förderung · Stand September 2026
Der Staat zahlt einen erheblichen Teil Ihrer Sanierung – wenn die Reihenfolge stimmt
Anträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden, Boni haben Stichtage, und manche Programme schließen sich gegenseitig aus. Genau deshalb gehört die Förderstrategie an den Anfang der Planung – nicht ans Ende.
Wichtig zu wissen
- Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb gestellt sein – ein Vertrag mit Rücktrittsklausel ist möglich.
- Für viele Programme ist die Einbindung einer zugelassenen Energieberatung Pflicht, bei der Heizungsförderung genügt die Fachunternehmererklärung Die Bestätigung des ausführenden Betriebs, dass die Maßnahme die Anforderungen des Förderprogramms erfüllt. Ohne sie wird kein Zuschuss ausgezahlt. Im Glossar nachlesen.
- Fördersätze und Kostengrenzen ändern sich regelmäßig. Wir prüfen vor jedem Antrag den tagesaktuellen Stand.
Alle Angaben Stand September 2026, ohne Gewähr. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Für wen wir arbeiten
Drei Ausgangslagen, die wir gut kennen
Private Eigentümer mit einem großen Vorhaben
Sie haben ein Haus gekauft oder geerbt, oder Sie wollen die Sanierung endlich in einem Zug erledigen statt in zehn Einzelschritten über zwanzig Jahre. Sie brauchen jemanden, der das Ganze überblickt, Angebote einordnet und auf der Baustelle nachsieht.
- Komplettsanierungen ab etwa 100.000 € Bausumme
- Kauf- und Erbfälle mit unklarer Substanz
- Baujahre vor 1978 mit ungedämmter Hülle
Vermieter mit einem Mehrfamilienhaus
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus allein und wollen es energetisch nach vorn bringen – ohne Gremium, ohne Abstimmung, aber mit belastbaren Zahlen zu Kosten je Wohneinheit, Förderquote und der Wirkung auf die CO₂-Kostenaufteilung.
- Mehrfamilienhäuser in Einzeleigentum
- Kosten und Förderung je Wohneinheit gerechnet
- Mehrjährige Investitionsplanung
Eigentümer mit einer konkreten Frage
Sie brauchen keinen Plan für zwanzig Jahre, sondern eine Antwort: Welcher Energieausweis ist Pflicht? Woher kommt der Schimmel in der Ecke? Was muss an diesem Haus als Erstes passieren? Diese Fragen beantworten wir als abgeschlossene Einzelleistung.
- Bedarfsausweis Ein Energieausweis, der den Bedarf aus Bauteilen und Technik berechnet – unabhängig davon, wie sparsam die Bewohner heizen. Aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Im Glossar nachlesen für Verkauf und Vermietung
- Bauschaden- und Feuchtegutachten
- Erstanalyse, wenn die Frage noch offen ist
Ergebnisse
Was am Ende bei Ihnen liegt
Beratung ist schwer zu vergleichen, solange man nicht weiß, was man in die Hand bekommt. Deshalb hier die Dokumente, die bei uns entstehen – je nach Auftrag einzelne oder alle.
Schriftliche Einschätzung
Nach der Erstanalyse: Befunde je Bauteil, dringendster Handlungsbedarf, sinnvolle Reihenfolge, Größenordnung der Investition und der voraussichtliche Förderweg. Ein Dokument, mit dem Sie auch ohne uns weiterarbeiten können.
Sanierungsfahrplan
Der offizielle iSFP – individueller Sanierungsfahrplan Ein Plan, der zeigt, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie kosten und was sie sparen. Der Staat übernimmt die Hälfte der Beratungskosten. Im Glossar nachlesen mit Umsetzungshilfen für jeden Schritt: was wann gemacht wird, was es kostet, was es spart und welche Förderung daran hängt.
Technische Vorgaben
Die Mindestanforderungen und Fördervoraussetzungen schriftlich, zum Weitergeben an die Betriebe. Damit werden die Angebote, die Sie einholen, vergleichbar und förderfähig.
Preisspiegel
Ihre Angebote nebeneinander, geprüft auf Vollständigkeit und Plausibilität, mit einer fachlichen Einschätzung, welches technisch trägt – vor Ihrer Unterschrift.
Kurzberichte von der Baustelle
Nach jedem Termin ein Bericht mit Fotos der später verdeckten Bauteile und allem, was uns aufgefallen ist. Die Dokumentation, die im Streitfall zählt.
Anträge und Nachweise
Förderanträge, Bestätigung zum Antrag, Bestätigung nach Durchführung und der Verwendungsnachweis – bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Ratgeber
Aktuelles aus Gesetzgebung und Förderung
Was sich geändert hat, was das für Ihr Gebäude bedeutet – ohne Paragrafendeutsch.
Heizungsgesetz abgelöst: Was das GModG für Ihre Heizung bedeutet
Die 65-Prozent-Regel ist gefallen, dafür kommt die Bio-Treppe. Was Eigentümer jetzt wissen müssen.
iSFP-Bonus 2026: Warum sich der Sanierungsfahrplan trotz neuer Regeln lohnt
Seit Juli 2026 gilt der Bonus nur noch oberhalb von 30.000 Euro. Eine Rechnung mit konkreten Zahlen.
Energieausweis: Diese fünf Fehler kosten Vermieter bares Geld
Fehlende Pflichtangaben in der Anzeige können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. So vermeiden Sie das.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Alle Preise stehen offen auf der Seite Ablauf & Honorar. Der Einstieg ist die Erstanalyse vor Ort für 350 € zuzüglich Fahrtkosten ab 15 km, die wir bei einer Beauftragung vollständig anrechnen. Ein Sanierungsfahrplan kostet 2.490 €, eine einzelne Maßnahme mit Förderantrag und Nachweis 3.900 €, die Begleitung einer Komplettsanierung beginnt bei 9.000 €. Für die geförderte Energieberatung übernimmt der Bund 50 % des Honorars – bis zu 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 € ab drei Wohneinheiten.
Ein Bedarfsausweis ist unter anderem vorgeschrieben bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard gebracht wurden. In allen anderen Fällen ist er zulässig, aber nicht zwingend. Wir stellen ausschließlich Bedarfsausweise aus – der Verbrauchsausweis Ein Energieausweis auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Günstiger, hängt aber stark vom Verhalten der Bewohner ab. Im Glossar nachlesen rechnet nur das Heizverhalten der Vormieter hoch und sagt über das Gebäude nichts aus. Wenn Ihnen der günstige Nachweis genügt, sagen wir Ihnen das im Klärungsgespräch offen.
Nein. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und auch reparieren. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die frühere 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfallen; für neue fossile Heizungen ist stattdessen ab 2029 ein steigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe vorgesehen. Details lesen Sie im Ratgeberbeitrag zum GModG.
Grundsätzlich vor der Auftragsvergabe. Üblich ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung beziehungsweise Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich für Eigentümer, die allein entscheiden können – private Hauseigentümer und Vermieter, auch mit Mehrfamilienhaus. Wohnungseigentümergemeinschaften mit Beschlussfassung und Versammlung betreuen wir nicht; für eine Entscheidung im Gremium braucht es einen Ablauf, den wir neben der fachlichen Arbeit nicht in der nötigen Qualität leisten können.
Einzugsgebiet
Energieberatung in der Rhön und in Mainfranken
Unser Sitz ist Stangenroth in der bayerischen Rhön. Wir beraten Eigentümerinnen und Eigentümer im Landkreis Bad Kissingen sowie in Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Würzburg – in der Regel mit Vor-Ort-Termin, weil man Feuchteschäden, Anschlussdetails und alte Heizungsanlagen nicht per Fragebogen beurteilen kann.
Typische Orte in unserem Einzugsgebiet: Bad Kissingen, Burkardroth, Bad Brückenau, Münnerstadt, Hammelburg, Bad Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Schweinfurt, Gerolzhofen, Werneck, Würzburg, Karlstadt und Umgebung. Weitere Entfernungen auf Anfrage.
Anfahrt & Termine
Kreuzbergstr. 42, 97705 Stangenroth · Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr. Vor-Ort-Termine auch abends und samstags nach Absprache.
Passt Ihr Vorhaben zu uns?
Fünfzehn Minuten am Telefon genügen, um das zu klären – kostenfrei und ohne Verkaufsgespräch. Wenn es passt, folgt die Erstanalyse vor Ort; wenn nicht, sagen wir das und nennen Ihnen eine Alternative.