Unabhängig beraten ·

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Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – nach Themen sortiert und ohne Paragrafendeutsch beantwortet.



Energieberatung allgemein

Wir erfassen Ihr Gebäude bauteilweise, berechnen seinen Energiebedarf, vergleichen Sanierungsvarianten und sagen Ihnen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind – inklusive der passenden Förderung. Das Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Verkaufsberatung.

Das hängt von Gebäudegröße und Leistungsumfang ab. Sie erhalten vor jeder Beauftragung ein Festpreisangebot. Für die Energieberatung für Wohngebäude übernimmt der Bund 50 % des Honorars – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Eine Übersicht finden Sie unter Ablauf & Honorar.

Wenn Sie nur ein einzelnes Fenster tauschen, eher nicht. Sobald mehrere Maßnahmen anstehen, Fördermittel im Spiel sind oder die Heizung zur Debatte steht, ja: Die typischen Fehler – falsche Reihenfolge, falsch dimensionierte Anlage, verlorene Förderung – kosten deutlich mehr als die Beratung.

Auf Anfragen antworten wir an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Vor-Ort-Termine vergeben wir je nach Auslastung meist innerhalb von zwei bis vier Wochen. In der Thermografie-Saison von November bis März sind Messtermine deutlich früher ausgebucht.

Ja. Wir verkaufen keine Heizungen, Dämmstoffe, Fenster oder Photovoltaikanlagen, vermitteln keine Aufträge gegen Provision und haben keine Produktbindungen. Unser einziges Produkt ist die Beratungsleistung.

Nein. Wir sind energetische Fachbegleitung. Wir bereiten Ihre Entscheidungen vor, prüfen Angebote und Ausführung, sind an den kritischen Bauabschnitten vor Ort und führen die Förderung bis zur Auszahlung. Was wir nicht tun: Verträge in Ihrem Namen schließen, Aufträge vergeben, den Betrieben Weisungen erteilen oder Zahlungen freigeben. Auch Ausschreibung, Leistungsverzeichnisse, Genehmigungsplanung und Statik sind Planerleistungen. Verantwortung für Termine, Kosten und Mängelrechte bleibt beim Bauherrn – was uns auffällt, melden wir Ihnen schriftlich und früh genug, um zu reagieren.

Unser Einzugsgebiet umfasst Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Würzburg. Weitere Entfernungen sind möglich, wir berechnen dann eine Fahrtkostenpauschale, die vorab im Angebot steht.

Energieausweis

Bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert sehen können, und die Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige. Wer selbst im Haus wohnt und nichts verkauft oder vermietet, braucht keinen.

Der basiert auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre und hängt damit stark vom Nutzerverhalten ab. Der berechnet den Bedarf aus Bauteilen und Anlagentechnik, ist nutzerunabhängig und enthält Modernisierungsempfehlungen. Bei kleineren älteren Wohngebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wir stellen ausschließlich Bedarfsausweise aus.

Wir stellen ausschließlich Bedarfsausweise aus: 890 € für das Ein- oder Zweifamilienhaus inklusive Vor-Ort-Aufnahme, Registrierung und Auswertungsgespräch, ab 1.290 € für Mehrfamilienhäuser. Verbrauchsausweise bieten wir nicht an – die gibt es online für unter hundert Euro, dort ist der Preis auch angemessen. Alle Preise stehen auf der Seite Ablauf & Honorar.

Zehn Jahre ab Ausstellung. Nach einer umfassenden Sanierung lohnt sich ein neuer Ausweis oft schon früher, weil die bessere Effizienzklasse den Wert der Immobilie sichtbar macht.

Verstöße gegen die Vorlage- und Angabepflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In der Praxis führen fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen am häufigsten zu Beanstandungen.

Förderung

Vor der rechtsverbindlichen Auftragsvergabe. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung oder Rücktrittsrecht. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen Sie vorher beauftragen.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer kommen je nach Situation ein und ein Einkommensbonus hinzu; in der Spitze sind bis zu 80 % möglich, begrenzt durch die anrechenbaren Höchstkosten. Sätze und Stichtage ändern sich regelmäßig – der Förderrechner zeigt eine Überschlagsrechnung.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt die anrechenbare Kostengrenze bei Einzelmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit, und auf den Anteil oberhalb von 30.000 € gibt es zusätzlich 5 % Förderung. Bei kleineren Vorhaben wirkt der Bonus seit Juli 2026 nicht mehr.

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber verschiedene Maßnahmen unterschiedlich behandeln. Welche Aufteilung am meisten bringt, rechnen wir im Rahmen der Fördermittelberatung durch.

Ja, die Grundförderung steht auch Vermietern offen. Einkommens- und sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstgrenzen je Wohneinheit.

Deshalb arbeiten wir mit Verträgen unter aufschiebender Bedingung: Wird die Förderung nicht bewilligt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht – die Programme sind haushaltsabhängig.

Heizung und Sanierung

Nein. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die frühere 65-Prozent-Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfallen; für neue fossile Heizungen ist ab 2029 ein steigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe vorgesehen. Details im Ratgeberbeitrag.

Häufig ja. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, mit der das Gebäude warm wird. Wir prüfen das mit einem Heizkurven-Test und einer raumweisen Heizlastberechnung. Oft genügt der Austausch einzelner Heizkörper.

In der Regel mit der Gebäudehülle dort, wo die größten Verluste sind – häufig oberste Geschossdecke und Kellerdecke, weil das Verhältnis von Kosten zu Wirkung dort am besten ist. Die Heizung folgt danach, weil sie dann kleiner dimensioniert werden kann. Die richtige Reihenfolge für Ihr Gebäude steht im Sanierungsfahrplan.

Das hängt vom Bauteil ab. Eine ungedämmte oberste Geschossdecke amortisiert sich oft in wenigen Jahren, eine Fassadendämmung braucht deutlich länger und lohnt sich vor allem dann, wenn die Fassade ohnehin saniert werden muss. Pauschale Antworten sind hier unseriös – deshalb rechnen wir bauteilweise.

Eine fachgerecht ausgeführte Außendämmung verringert das Schimmelrisiko, weil die Innenoberflächen wärmer werden. Kritisch wird es bei Innendämmung ohne bauphysikalische Prüfung und bei dichten neuen Fenstern ohne angepasstes Lüftungsverhalten. Genau das prüfen wir mit.

Die Einstellung der Heizungsanlage so, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Wassermenge bekommt. Ohne ihn laufen Anlagen dauerhaft ineffizient. Er ist bei Förderungen regelmäßig Voraussetzung und selbst als Einzelmaßnahme förderfähig.

Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften

Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum in der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung. Bei Maßnahmen am Sondereigentum die einzelnen Eigentümer. Wir klären die Zuordnung vor der Antragstellung.

Bauliche Veränderungen beschließt die Eigentümerversammlung seit der WEG-Reform mit einfacher Mehrheit. Wer die Kosten trägt, hängt allerdings davon ab, wie deutlich die Mehrheit ausfällt und ob sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert. Genau diese Unterscheidung bereiten wir in der Beschlussvorlage auf, damit der Beschluss später nicht angefochten wird.

Bei einer Modernisierung dürfen Vermieter derzeit einen Teil der Kosten jährlich auf die Miete umlegen, begrenzt durch Kappungsgrenzen und abzüglich erhaltener Zuschüsse. Wir rechnen die Umlage im Rahmen der Objektanalyse mit, damit Sie vor der Entscheidung wissen, was am Ende tatsächlich bei Ihnen ankommt. Die rechtliche Prüfung des Einzelfalls gehört allerdings zu Ihrer Rechtsberatung, nicht zu unserer Leistung.

Meistens ja, und zwar aus zwei Gründen: Er ist die Grundlage, auf der sich in der Versammlung überhaupt sachlich entscheiden lässt, und er schaltet bei Einzelmaßnahmen über 30.000 € den Förderbonus frei. Bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten liegt der Zuschuss auf die Beratung bei bis zu 850 €, dazu kommen 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung.

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie an unter 0176 43860583 oder schreiben Sie uns. Wir beantworten kurze Fachfragen auch ohne Auftrag – das gehört für uns zum Beruf.

Noch Fragen offen?

Im kostenlosen Klärungsgespräch klären wir Ihre Situation konkret – unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch.