Stand September 2026
Fördermittel für Ihre Sanierung – geprüft, kombiniert, beantragt
Wir finden die beste Kombination aus Zuschuss, Kredit und Steuerbonus, stellen die Anträge fristgerecht und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
Fördermittel
Die Förderung entscheidet über die Reihenfolge – nicht umgekehrt
Zuschüsse des Bundes, zinsverbilligte Kredite, Landesprogramme, kommunale Töpfe und der Steuerbonus nach § 35c EStG schließen sich teilweise gegenseitig aus. Wer die falsche Kombination wählt, verschenkt schnell einen fünfstelligen Betrag.
Wir prüfen Ihr Vorhaben gegen die aktuell geltenden Programme, rechnen Varianten durch und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung – inklusive Fristenkontrolle und Verwendungsnachweis Der Nachweis nach Abschluss der Arbeiten, mit Rechnungen und Bestätigungen. Erst danach zahlt die Förderbank aus. Im Glossar nachlesen. Sie bekommen vorher schriftlich, mit welchem Zuschuss Sie realistisch rechnen können und welche Bedingungen daran hängen.
Diese Wege prüfen wir für Sie
- Heizungsförderung (KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau Die Förderbank des Bundes. Sie zahlt unter anderem den Zuschuss für den Heizungstausch aus. Im Glossar nachlesen 458) – Zuschuss für den Tausch der Heizung, mit Grundförderung und Boni.
- Einzelmaßnahmen (BEG EM – Einzelmaßnahmen Der Fördertopf des Bundes für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftung. Beantragt wird er beim BAFA, bevor Sie den Auftrag vergeben. Im Glossar nachlesen, BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Die Behörde, die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und für die Energieberatung selbst bewilligt. Im Glossar nachlesen) – Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung.
- Effizienzhaus-Sanierung (KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss) – wenn das ganze Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht wird.
- Ergänzungskredit – zinsverbilligte Finanzierung des Eigenanteils.
- Steuerbonus nach § 35c EStG – 20 % der Kosten über drei Jahre, als Alternative zum Zuschuss.
- Landes- und Kommunalprogramme sowie Zuschüsse von Energieversorgern.
Das Wichtigste in Kürze
oder telefonisch: 0176 43860583
Leistungsumfang
Was Sie von uns bekommen
Prüfung
- Analyse Ihres Vorhabens und Ihrer Eigentumssituation
- Abgleich mit allen relevanten Programmen
- Prüfung der Bonusberechtigung
- Kombinationsfähigkeit und Ausschlüsse
Strategie
- Variantenvergleich Zuschuss vs. Kredit vs. Steuerbonus
- Optimale Aufteilung über mehrere Jahre
- Berücksichtigung von Höchstgrenzen je Wohneinheit
- Zeitplan mit allen Stichtagen
Abwicklung
- Antragstellung bei KfW, BAFA oder Landesbank
- Bestätigung zum Antrag, sofern erforderlich
- Kommunikation mit der Förderstelle
- Verwendungsnachweis nach Abschluss
Ablauf
Schritt für Schritt
Bestandsaufnahme des Vorhabens
Welche Maßnahmen sind geplant, wer ist Eigentümer, wird selbst genutzt oder vermietet, wie viele Wohneinheiten gibt es?
Förderstrategie
Wir rechnen die Varianten durch und legen fest, welches Programm für welche Maßnahme genutzt wird.
Antragstellung vor Auftragsvergabe
Die Anträge gehen raus, bevor Sie den Handwerksvertrag rechtsverbindlich schließen.
Umsetzung
Sie beauftragen, wir prüfen auf Wunsch die Angebote auf Förderfähigkeit.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss reichen wir die Nachweise ein, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Honorar
| Leistung | Preis | Förderung |
|---|---|---|
| Förderstrategie mit Variantenvergleich schriftlich, mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre | 690 € | ggf. über Beratungsförderung |
| Antragstellung je Programm inkl. Fristen- und Nachweiskontrolle | 490 € | teilweise förderfähig |
| Verwendungsnachweis je Programm nach Abschluss der Maßnahme | 390 € | teilweise förderfähig |
| Förderabwicklung in der Projektbegleitung alle Programme, alle Fristen | im Honorar enthalten | – |
Festpreise, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verbindlich wird der Preis mit dem schriftlichen Angebot nach dem Klärungsgespräch. Mindestauftragswert 690 €. Fahrtkosten außerhalb des Einzugsgebiets nach Aufwand. Vollständige Honorarübersicht
Die drei häufigsten Fehler
Woran Förderanträge scheitern
1. Zu früh beauftragt
Wer den Handwerksvertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch – ohne Ausnahme und ohne Nachsicht.
2. Falsche Programmwahl
Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wer zuerst absetzt und später fördern will, steht vor verschlossenen Türen.
3. Nachweise unvollständig
Fachunternehmererklärung Die Bestätigung des ausführenden Betriebs, dass die Maßnahme die Anforderungen des Förderprogramms erfüllt. Ohne sie wird kein Zuschuss ausgezahlt. Im Glossar nachlesen, Rechnungen mit den richtigen Angaben, Fristen für den Verwendungsnachweis: Fehlt etwas, wird der Zuschuss gekürzt oder zurückgefordert.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zu diesem Thema
Vor der Auftragsvergabe. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung oder Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden.
Nein, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Programme sind haushaltsabhängig und können geändert oder ausgesetzt werden. Wir arbeiten mit dem tagesaktuellen Stand und weisen auf Risiken hin, bevor Sie Verträge schließen.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber unterschiedliche Maßnahmen unterschiedlich behandeln – etwa die Heizung über den Zuschuss und die Fenster über den Steuerbonus. Welche Aufteilung am meisten bringt, rechnen wir durch.
Ja, die Grundförderung steht auch Vermietern offen. Einige Boni – etwa der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus Ein Aufschlag auf die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte, aber noch funktionierende Heizung frühzeitig austauschen. Der Satz sinkt zu festen Stichtagen. Im Glossar nachlesen – sind allerdings selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Höchstgrenzen je Wohneinheit.
In den meisten Projekten liegt das Honorar deutlich unter dem zusätzlich erzielten Zuschuss – und Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen sind ihrerseits zu 50 % förderfähig. Sie bekommen vorab ein Festpreisangebot, damit Sie das selbst nachrechnen können.
Die Antragstellung für 490 € setzt voraus, dass die Maßnahme technisch geklärt und förderfähig ist – also in der Regel, dass wir das Gebäude kennen. Einen Antrag für ein Vorhaben zu stellen, das wir nicht geprüft haben, lehnen wir ab: Wir haften mit unserer Zulassung für die Angaben. Unser Mindestauftragswert liegt bei 690 €.
Passt Ihr Vorhaben zu uns?
Im kostenlosen Klärungsgespräch prüfen wir in 15 Minuten, ob wir die Richtigen für Ihr Vorhaben sind – und welche Leistung dafür der sinnvolle Einstieg ist.