Unabhängig beraten ·

Stand September 2026

Fördermittel für Ihre Sanierung – geprüft, kombiniert, beantragt

Wir finden die beste Kombination aus Zuschuss, Kredit und Steuerbonus, stellen die Anträge fristgerecht und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Fördermittel

Die Förderung entscheidet über die Reihenfolge – nicht umgekehrt

Zuschüsse des Bundes, zinsverbilligte Kredite, Landesprogramme, kommunale Töpfe und der Steuerbonus nach § 35c EStG schließen sich teilweise gegenseitig aus. Wer die falsche Kombination wählt, verschenkt schnell einen fünfstelligen Betrag.

Wir prüfen Ihr Vorhaben gegen die aktuell geltenden Programme, rechnen Varianten durch und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung – inklusive Fristenkontrolle und . Sie bekommen vorher schriftlich, mit welchem Zuschuss Sie realistisch rechnen können und welche Bedingungen daran hängen.

Diese Wege prüfen wir für Sie

  • Heizungsförderung ( 458) – Zuschuss für den Tausch der Heizung, mit Grundförderung und Boni.
  • Einzelmaßnahmen (, ) – Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung.
  • Effizienzhaus-Sanierung (KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss) – wenn das ganze Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht wird.
  • Ergänzungskredit – zinsverbilligte Finanzierung des Eigenanteils.
  • Steuerbonus nach § 35c EStG – 20 % der Kosten über drei Jahre, als Alternative zum Zuschuss.
  • Landes- und Kommunalprogramme sowie Zuschüsse von Energieversorgern.

Das Wichtigste in Kürze

HeizungstauschZuschuss bis 80 % der förderfähigen Kosten möglich
Einzelmaßnahmen15 % Grundförderung, mit zusätzlich 5 % auf den Anteil über 30.000 €
AntragstellungÜbernehmen wir vollständig – inklusive Fristenkontrolle
WichtigAntrag immer vor Auftragsvergabe
NachweiseBestätigungen und Verwendungsnachweis inklusive

Jetzt anfragen

oder telefonisch: 0176 43860583

Leistungsumfang

Was Sie von uns bekommen

Prüfung

  • Analyse Ihres Vorhabens und Ihrer Eigentumssituation
  • Abgleich mit allen relevanten Programmen
  • Prüfung der Bonusberechtigung
  • Kombinationsfähigkeit und Ausschlüsse

Strategie

  • Variantenvergleich Zuschuss vs. Kredit vs. Steuerbonus
  • Optimale Aufteilung über mehrere Jahre
  • Berücksichtigung von Höchstgrenzen je Wohneinheit
  • Zeitplan mit allen Stichtagen

Abwicklung

  • Antragstellung bei KfW, BAFA oder Landesbank
  • Bestätigung zum Antrag, sofern erforderlich
  • Kommunikation mit der Förderstelle
  • Verwendungsnachweis nach Abschluss

Ablauf

Schritt für Schritt

Bestandsaufnahme des Vorhabens

Welche Maßnahmen sind geplant, wer ist Eigentümer, wird selbst genutzt oder vermietet, wie viele Wohneinheiten gibt es?

Förderstrategie

Wir rechnen die Varianten durch und legen fest, welches Programm für welche Maßnahme genutzt wird.

Antragstellung vor Auftragsvergabe

Die Anträge gehen raus, bevor Sie den Handwerksvertrag rechtsverbindlich schließen.

Umsetzung

Sie beauftragen, wir prüfen auf Wunsch die Angebote auf Förderfähigkeit.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss reichen wir die Nachweise ein, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Honorar

LeistungPreisFörderung
Förderstrategie mit Variantenvergleich
schriftlich, mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre
690 €ggf. über Beratungsförderung
Antragstellung je Programm
inkl. Fristen- und Nachweiskontrolle
490 €teilweise förderfähig
Verwendungsnachweis je Programm
nach Abschluss der Maßnahme
390 €teilweise förderfähig
Förderabwicklung in der Projektbegleitung
alle Programme, alle Fristen
im Honorar enthalten

Festpreise, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verbindlich wird der Preis mit dem schriftlichen Angebot nach dem Klärungsgespräch. Mindestauftragswert 690 €. Fahrtkosten außerhalb des Einzugsgebiets nach Aufwand. Vollständige Honorarübersicht

Die drei häufigsten Fehler

Woran Förderanträge scheitern

1. Zu früh beauftragt

Wer den Handwerksvertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch – ohne Ausnahme und ohne Nachsicht.

2. Falsche Programmwahl

Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wer zuerst absetzt und später fördern will, steht vor verschlossenen Türen.

3. Nachweise unvollständig

, Rechnungen mit den richtigen Angaben, Fristen für den Verwendungsnachweis: Fehlt etwas, wird der Zuschuss gekürzt oder zurückgefordert.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu diesem Thema

Vor der Auftragsvergabe. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung oder Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden.

Nein, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Programme sind haushaltsabhängig und können geändert oder ausgesetzt werden. Wir arbeiten mit dem tagesaktuellen Stand und weisen auf Risiken hin, bevor Sie Verträge schließen.

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber unterschiedliche Maßnahmen unterschiedlich behandeln – etwa die Heizung über den Zuschuss und die Fenster über den Steuerbonus. Welche Aufteilung am meisten bringt, rechnen wir durch.

Ja, die Grundförderung steht auch Vermietern offen. Einige Boni – etwa der Einkommensbonus und der – sind allerdings selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Höchstgrenzen je Wohneinheit.

In den meisten Projekten liegt das Honorar deutlich unter dem zusätzlich erzielten Zuschuss – und Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen sind ihrerseits zu 50 % förderfähig. Sie bekommen vorab ein Festpreisangebot, damit Sie das selbst nachrechnen können.

Die Antragstellung für 490 € setzt voraus, dass die Maßnahme technisch geklärt und förderfähig ist – also in der Regel, dass wir das Gebäude kennen. Einen Antrag für ein Vorhaben zu stellen, das wir nicht geprüft haben, lehnen wir ab: Wir haften mit unserer Zulassung für die Angaben. Unser Mindestauftragswert liegt bei 690 €.

Passt Ihr Vorhaben zu uns?

Im kostenlosen Klärungsgespräch prüfen wir in 15 Minuten, ob wir die Richtigen für Ihr Vorhaben sind – und welche Leistung dafür der sinnvolle Einstieg ist.