Der individuelle Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – individueller Sanierungsfahrplan Ein Plan, der zeigt, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie kosten und was sie sparen. Der Staat übernimmt die Hälfte der Beratungskosten. Im Glossar nachlesen – war jahrelang das Standardargument jeder Energieberatung: Er kostet wenig, wird zur Hälfte gefördert und hebt anschließend die Förderung aller Folgemaßnahmen. Seit Juli 2026 ist diese Rechnung komplizierter geworden. Höchste Zeit, sie einmal sauber durchzugehen.
Was der iSFP ist
Der iSFP ist das Ergebnisdokument der geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes und stellt die sinnvollen Maßnahmen in aufeinander aufbauenden Paketen dar: Welche Maßnahme kommt zuerst, was kostet sie ungefähr, was spart sie ein, welche Förderung greift und welchen Zustand erreicht das Gebäude danach.
Wichtig: Der Fahrplan verpflichtet zu nichts. Er ist eine Entscheidungsgrundlage, die Sie über Jahre nutzen können – auch abschnittsweise.
Was sich im Juli 2026 geändert hat
Bis Juli 2026 galt: Wer einen iSFP hatte, bekam auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle pauschal fünf Prozentpunkte mehr Förderung. Seither gilt der Bonus nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Bei Vorhaben unterhalb dieser Schwelle wirkt er nicht mehr.
Unverändert wichtig bleibt der zweite Effekt des Fahrplans: Mit iSFP steigt die Grenze der anrechenbaren Kosten für Einzelmaßnahmen an der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Dieser Hebel ist bei größeren Sanierungen sogar der wertvollere.
Die Rechnung an einem Beispiel
Nehmen wir ein Einfamilienhaus, an dem Dach, Fassade und Fenster für zusammen 55.000 Euro saniert werden sollen.
| Position | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten | 30.000 € | 55.000 € |
| Grundförderung 15 % | 4.500 € | 8.250 € |
| iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 € | – | 1.250 € |
| Zuschuss gesamt | 4.500 € | 9.500 € |
Der Unterschied beträgt in diesem Beispiel 5.000 Euro – und davon stammt der größere Teil nicht aus dem Bonus selbst, sondern aus der angehobenen Kostengrenze. Dem gegenüber steht das Beratungshonorar, von dem der Bund 50 % übernimmt, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Bei einem Vorhaben von 25.000 Euro dagegen ändert der Fahrplan an der Förderhöhe nichts: Die Kosten liegen unter der Grenze, der Bonus greift nicht. Hier ist der iSFP eine reine Planungsleistung – wertvoll, aber eben nicht durch Zusatzförderung refinanziert.
Wann sich der Fahrplan lohnt – und wann nicht
Es spricht dafür, wenn …
- Sie mehrere Maßnahmen über die nächsten Jahre planen und die Gesamtkosten voraussichtlich über 30.000 Euro liegen,
- Sie ein Gebäude gekauft oder geerbt haben und die Substanz nicht einschätzen können,
- Sie in einer Eigentümergemeinschaft eine Mehrheit organisieren müssen,
- oder die Reihenfolge unklar ist – etwa wenn Heizung und Dämmung gleichzeitig anstehen.
Es spricht dagegen, wenn …
- Sie genau eine kleine Maßnahme umsetzen wollen und die Entscheidung technisch eindeutig ist,
- oder ohnehin eine Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Niveau geplant ist – dann läuft die Förderung über einen anderen Weg, bei dem eine Fachplanung ohnehin vorgeschrieben ist.
Der Nutzen jenseits des Bonus
Aus der Praxis: Der häufigste Nutzen eines Fahrplans ist nicht der Zuschuss, sondern die vermiedene Fehlinvestition. Wir sehen regelmäßig Gebäude, in denen eine Wärmepumpe eingebaut wurde, bevor die Heizflächen geprüft waren – mit dem Ergebnis, dass die Anlage dauerhaft im teuren Betriebsbereich läuft. Oder Fassadendämmungen, die an einem ungedämmten Kellersockel enden und dort Feuchteschäden begünstigen.
Solche Fehler kosten schnell mehr als die gesamte Beratung – und sie lassen sich später nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Fazit
Der iSFP-Bonus ist kleiner geworden, aber der Sanierungsfahrplan ist nicht überflüssig geworden. Bei Vorhaben über 30.000 Euro trägt er sich in aller Regel selbst. Darunter ist er eine Planungsinvestition, über die man ehrlich sprechen sollte – und genau das tun wir im Klärungsgespräch, bevor Sie etwas beauftragen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM – Einzelmaßnahmen Der Fördertopf des Bundes für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftung. Beantragt wird er beim BAFA, bevor Sie den Auftrag vergeben. Im Glossar nachlesen), Fassung ab 21. Juli 2026
- BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Die Behörde, die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und für die Energieberatung selbst bewilligt. Im Glossar nachlesen, Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – Förderhöhen und Antragsberechtigte
- [REDAKTION: Hier die konkreten Links zu den Originalquellen einfügen und Abrufdatum ergänzen]
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Prüfung Ihres Gebäudes. Förderbedingungen und gesetzliche Anforderungen können sich kurzfristig ändern.