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iSFP-Bonus 2026: Warum sich der Sanierungsfahrplan trotz neuer Regeln lohnt

Seit Juli 2026 gilt der Bonus nur noch oberhalb von 30.000 Euro Investitionskosten. Eine Rechnung mit konkreten Zahlen – und die Frage, wann sich der Fahrplan trotzdem auszahlt.

Der individuelle Sanierungsfahrplan – kurz – war jahrelang das Standardargument jeder Energieberatung: Er kostet wenig, wird zur Hälfte gefördert und hebt anschließend die Förderung aller Folgemaßnahmen. Seit Juli 2026 ist diese Rechnung komplizierter geworden. Höchste Zeit, sie einmal sauber durchzugehen.

Was der iSFP ist

Der iSFP ist das Ergebnisdokument der geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes und stellt die sinnvollen Maßnahmen in aufeinander aufbauenden Paketen dar: Welche Maßnahme kommt zuerst, was kostet sie ungefähr, was spart sie ein, welche Förderung greift und welchen Zustand erreicht das Gebäude danach.

Wichtig: Der Fahrplan verpflichtet zu nichts. Er ist eine Entscheidungsgrundlage, die Sie über Jahre nutzen können – auch abschnittsweise.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Bis Juli 2026 galt: Wer einen iSFP hatte, bekam auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle pauschal fünf Prozentpunkte mehr Förderung. Seither gilt der Bonus nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Bei Vorhaben unterhalb dieser Schwelle wirkt er nicht mehr.

Unverändert wichtig bleibt der zweite Effekt des Fahrplans: Mit iSFP steigt die Grenze der anrechenbaren Kosten für Einzelmaßnahmen an der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Dieser Hebel ist bei größeren Sanierungen sogar der wertvollere.

Die Rechnung an einem Beispiel

Nehmen wir ein Einfamilienhaus, an dem Dach, Fassade und Fenster für zusammen 55.000 Euro saniert werden sollen.

Positionohne iSFPmit iSFP
Anrechenbare Kosten30.000 €55.000 €
Grundförderung 15 %4.500 €8.250 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 €1.250 €
Zuschuss gesamt4.500 €9.500 €

Der Unterschied beträgt in diesem Beispiel 5.000 Euro – und davon stammt der größere Teil nicht aus dem Bonus selbst, sondern aus der angehobenen Kostengrenze. Dem gegenüber steht das Beratungshonorar, von dem der Bund 50 % übernimmt, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

Bei einem Vorhaben von 25.000 Euro dagegen ändert der Fahrplan an der Förderhöhe nichts: Die Kosten liegen unter der Grenze, der Bonus greift nicht. Hier ist der iSFP eine reine Planungsleistung – wertvoll, aber eben nicht durch Zusatzförderung refinanziert.

Wann sich der Fahrplan lohnt – und wann nicht

Es spricht dafür, wenn …

  • Sie mehrere Maßnahmen über die nächsten Jahre planen und die Gesamtkosten voraussichtlich über 30.000 Euro liegen,
  • Sie ein Gebäude gekauft oder geerbt haben und die Substanz nicht einschätzen können,
  • Sie in einer Eigentümergemeinschaft eine Mehrheit organisieren müssen,
  • oder die Reihenfolge unklar ist – etwa wenn Heizung und Dämmung gleichzeitig anstehen.

Es spricht dagegen, wenn …

  • Sie genau eine kleine Maßnahme umsetzen wollen und die Entscheidung technisch eindeutig ist,
  • oder ohnehin eine Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Niveau geplant ist – dann läuft die Förderung über einen anderen Weg, bei dem eine Fachplanung ohnehin vorgeschrieben ist.

Der Nutzen jenseits des Bonus

Aus der Praxis: Der häufigste Nutzen eines Fahrplans ist nicht der Zuschuss, sondern die vermiedene Fehlinvestition. Wir sehen regelmäßig Gebäude, in denen eine Wärmepumpe eingebaut wurde, bevor die Heizflächen geprüft waren – mit dem Ergebnis, dass die Anlage dauerhaft im teuren Betriebsbereich läuft. Oder Fassadendämmungen, die an einem ungedämmten Kellersockel enden und dort Feuchteschäden begünstigen.

Solche Fehler kosten schnell mehr als die gesamte Beratung – und sie lassen sich später nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.

Fazit

Der iSFP-Bonus ist kleiner geworden, aber der Sanierungsfahrplan ist nicht überflüssig geworden. Bei Vorhaben über 30.000 Euro trägt er sich in aller Regel selbst. Darunter ist er eine Planungsinvestition, über die man ehrlich sprechen sollte – und genau das tun wir im Klärungsgespräch, bevor Sie etwas beauftragen.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (), Fassung ab 21. Juli 2026
  • , Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – Förderhöhen und Antragsberechtigte
  • [REDAKTION: Hier die konkreten Links zu den Originalquellen einfügen und Abrufdatum ergänzen]

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Prüfung Ihres Gebäudes. Förderbedingungen und gesetzliche Anforderungen können sich kurzfristig ändern.

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